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Verordnung
Artikel 1: Organisation

Der Verein « Courir à Niederbronn » organisiert am 18 April 2010 in Bad Niederbronn (Elsass) den zwölften Grand Défi des Vosges und die vierte MAC VI.

Artikel 2: Alterklassen

Alle Laüfer(inen) ab 18 Jarhe können and dem Wettbewerb teilnehmen. Allerdings können die Laüfer(inen) unter 20 Jahre nur an der MAC VI teilnehmen.

Artikel 3: Startnummer

Die Startnummer werden im Gymnase du Montrouge von Bad Niederbronn (hinter der Hans HAUG Schule) (finden) ausgegeben Samstag den 17 April von 16 bis 18 Uhr und Sonntag den 18 April ab 06 Uhr 30.

Artikel 4: Start

Der Start findet auf dem Paul WEBER Stadion (100m von dem Gymnase du Mont Rouge entfernt) um 08 Uhr statt für den Grand Défi des Vosges und um 10 Uhr für die MAC VI.

Artikel 5: Strecke

Der Grand Défi geht über ungefähr 54 Km und die MAC VI beträgt etwa 24 Km. Meist sandige Waldwege bilden die Strecke, und ein Teil davon ist beiden Rennen gemeinsam. Wenn die Strecke sich auf dem öffentlichen Strassennetz befindet ist jeder Konkurrent verpflichtet die Verkehrsordnung zu verfolgen und ist selbst verantwortlich für seine eventuelle Regelverstösse.

Artikel 6: Markierung

Es gibt keine Kilometer anzeige. Die Markierung besteht aus gelben Schildern die an den Baümen angeheftet sind. Wenn der letzte Teilnehmer vorbei ist werden die Schilder abgeommen.

Artikel 7: Verpflegung / Kontrolle

Der Wettkampf ist ein Einzelbewerb mit teilweiser Selbstversorgung : jeder Teilnehmer am Grand Défi des Vosges ist verpflichtet während des ganzen Laufes ein Behälter bei sich zu haben der mindest ½ Liter enthalten kann. Ein Konkurrent der auf der Strecke erwischt wird ohne diesen Behälter erhaltet eine Zeitstraffe von 15mn. Es gibt verplegungstellen (mit Getränke und Speisen) am Km 17, Km 36 und Km 46 auf dem Grand Défi. Auf der MAC VI finden die Konkurrenten zwei verpflegestellen. Teilnehmer die gesehen werden beim wegwerfen von Abfällen auf der Strecke werden von dem Wettkampf ausgeschlossen. Es wird auch „fliegende“ Kontrollposten geben. Jede verfehlte Kontrollposte ergibt eine Strafzeit von 30 Minuten.

Artikel 8: Rangordnung und Preise

Für jeden Bewerb werden die 3 ersten Männer und die 3 ersten Frauen der allgemeinen Rangordnung und der/die erste jeder Altersklasse ein Trophäe erhalten. Jeder Teilnehmer bekommt ein Los.

Artikel 9: Sicherheit / Versicherung

Ein Notartzt und das Rote Kreuz überwachen das Rennen und stehen bereit für einen eventuellen Einsatz. Die Organisatoren haben eine Haftpflichtversicherung für das Ereignis abgeschlossen. Jeder Teilnehmer muss aber von seiner eigenen Versicherung gedeckt sein.

Artikel 10: Anmeldung

Jede Anmeldung ist endgültig und es ist keine Rückerstattung der Anmeldegebühr möglich. Die Teilnehmer die keine Lizenz besitzen müssen ein ärtzliches Zeugnis vorlegen (zum downloaden auf der Anmeldeseite). Die Lizenzbesitzer müssen eine Kopie ihrer gültigen Lizenz vorlegen.

Artikel 11: Bilderrecht

Jeder Teilnehmer vezichtet ausdrücklich auf jegliches Bildervorrecht während des Bewerbes, sowie auf alle Beschwerden gegenüber dem Veranstalter und dessen Partnern bezüglich der Verwendung der Bilder.

Artikel 12: Unfälle / Diebstahl

Der Veranstalter kann nicht für verantwortlich gehalten werden für Unfälle die von einer schlechten Gesundheit der Teilnehmer oder einer mangelhaften Vorbereitung entstehen. So auch für Diebstahl persönlicher Sachen.

Jeder Teilnehmer von dem Grand Défi des Vosges und von de MAC VI ist dieser Wettkampfordnung bewusst und akzeptiert sie.


Dernière mise à jour: Mardi 22 décembre 2009